Allgemeines;
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse der PAV Römling (www.Traballo.de/eu) im Weiteren Vermittler genannt.
Die Tätigkeit des Vermittlers ist die Vermittlung von Arbeitsuchenden in ein Arbeitsverhältnis oder ein anderes Vertragsverhältnis.
Seitens des Vermittlers wird ein Vertragsverhältnis gegenüber einem Auftraggeber durch eine erfolgreiche Vermittlung erfüllt.
Der Vermittler übernimmt keine Haftung für das Nichtzustandekommen eines Arbeits-/Vertragsverhältnisses im Rahmen dieser Vereinbarung.
Der Vermittler übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Dies gilt sowohl für den Arbeitssuchenden als auch für den Arbeitgeber.
Der Vermittler übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die vermittelte Arbeitskraft und eine damit im Zusammenhang stehende Qualität und Güte der Arbeitsleistung, eventuellen Arbeitsausfall bei Krankheit oder einem Nichterscheinen aus anderen Gründen.
Bei Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen der Tätigkeit des Vermittlers ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für leichte Fahrlässigkeit.
Unvollständige oder unwahre Angaben seitens der Arbeitskräfte sowie seitens der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitsvermittler, schließen eine Haftung des Arbeitsvermittlers aus.
Vereinbarungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform.
Besondere Geschäftsbedingungen für Vermittlungstätigkeiten
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, alle für den Auftrag der Personalauswahl und der Personalbeschaffung benötigten Informationen und Daten dem Arbeitsvermittler zur Verfügung zu stellen.
Alle Bewerbungsunterlagen, die dem Arbeitgeber vom Arbeitsvermittler zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum des Vermittlers. Diese Unterlagen und die darin enthaltenen Angaben sind streng vertraulich und müssen bei einem nicht zustande gekommenen Arbeitsverhältnis unverzüglich an den Arbeitsvermittler zurückgegeben werden. Die Weitergabe an Dritte sowie eine Vervielfältigung ist unzulässig.
Im Internet online ausgefüllte und an den Vermittler gesandte Formulare werden erst dann Bestandteil eines Vermittlungsvertrages, wenn beide Seiten diesen unterzeichnet haben.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, bei Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Arbeitssuchenden, den Vertragsabschluss und die Dauer der Beschäftigung nach je sechs Wochen/Monaten auf einem Formular zu bestätigen.
Honorarvereinbarung
Falls keine Honorarvereinbarung getroffen wurde, ist die Dienstleistung des Arbeitsvermittlers kostenfrei. Für Arbeitssuchende mit einem gültigen Vermittlungsgutschein ist die Dienstleistung des Arbeitsvermittlers generell kostenfrei.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle Vertragsparteien Bitterfeld-Wolfen.
Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt.